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1. Die allgemeinen Bedingungen gelten für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen, zur Vermietung von Hotelzimmern, sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung von Tagungsräumen. Vertragspartner sind der Veranstalter und das Altstadthotel Versmold. Ist der Besteller nicht der Veranstalter, so kann das Hotel vom Besteller eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen.
2. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. der Funktionsraum bestellt oder zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Reservierte Funktionsräume stehen dem Auftraggeber nur zur schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Veranstaltungsabteilung.
3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 120 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.
5. Nimmt der Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu zahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Die vom Hotel ersparten Aufwendungen in Höhe von 20% werden abgesetzt.
Für Individualgäste, Gruppen und Tagungsteilnehmer gelten folgende Abbestellungsfristen und Kostentragungspflichten:
vor dem 22. Tag vor Anreise = kostenfreie Stornierung
vom 21. bis 15. Tag vor Anreise = 50% Stornierungskosten
vom 14. bis 4. Tag vor Anreise = 70% Stornierungskosten
ab dem 3. Tag vor Anreise = 80% Stornierungskosten
Für Gruppen und Tagungsteilnehmer werden gesonderte Abbestellungsfristen vereinbart.
Kann das Hotel in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
6. Hotelzimmer werden regelmäßig für eine feste Zeit angemietet. Eine ordentliche Kündigung kommt in diesen Fällen nicht in Betracht. Außerordentlich kündigen kann der Gast nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Anderenfalls endet das Vertragsverhältnis mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist.
7. Gastrechnungen sind sofort bar und netto Kasse zu zahlen. Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen netto zahlbar. Das Hotel ist grundsätzlich berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: EURO-CARD, EUROSCHECK-KARTE, AMERICAN-EXPRESS-CARD, VISA-CARD, DINERS-CLUB. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich einschl. Bedienungsgeld und Umsatzsteuer und gelten in EURO. Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen, ist nicht möglich.
8. Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Hotels für die Leistungen Dritter besteht nicht.
9. Das Hotel bemüht sich, Weckaufträge mit großer Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche wegen Unterlassung oder Verspätung sind ausgeschlossen.
10. Die Abreise erfolgt bis 11:00 Uhr.Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr der Rezeption dieses bis spätestens 17:00 Uhr des Vortages der Abreise mitzuteilen. Bei Abreise bis 15:00 Uhr ist der halbe, bei Abreise nach 15:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen.
11. Liegengebliebene Gegenstände werden auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
12. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701.BGB. Der Gast haftet dem Hotel in vollem Umfang für die durch ihn selbst oder seine Mitreisenden bzw. Gäste verursachten Schäden.Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Das Hotel ist verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung einer gleichwertigen Leistung zu bemühen.
13. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort und damit Halle/Westf. |
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